Zwischenruf: Wann sind Erzieher gerecht?

„Bildungsgerechtigkeit“ dient in der öffentlichen Debatte – spätestens seit der ersten PISA-Studie vor rund einem Vierteljahrhundert – als Projektionsfläche für vielfältige Erwartungen, Forderungen oder Visionen, die an das Bildungssystem herangetragen werden. Vielleicht müsste die Frage anders gestellt werden. Denn mit der Forderung nach „mehr Bildungsgerechtigkeit“ ist noch nicht geklärt, wem das Bildungs- und Erziehungssystem eigentlich gerecht werden soll. Wann sind Erzieher, Pädagogen oder Lehrer gerecht? Und dürfen sie überhaupt allen Erwartungen gerecht werden, wenn sie ihren pädagogischen Auftrag bestmöglich erfüllen wollen?

Über Gerechtigkeit nachzudenken, ist in der Erziehung aus zwei Gründen notwendig: Wer erziehen will, muss lernen, mit Unterschieden umzugehen – denn jedes Kind ist anders. Und er muss mit begrenzten Ressourcen haushalten, dies gilt auch für die Voraussetzungen erfolgreicher Förderung, Bildung und Erziehung. Woran lässt sich aber bemessen, ob Erzieher und Erzieherinnen nun gerecht handeln?

Zwei Formen von Gerechtigkeit

Jeder Einzelne – jedes Kind, jeder Jugendliche, aber auch jeder Erwachsene – hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bildenund seine Fähigkeiten zu entfalten. Dies spiegelt sich beispielsweise in in den Themen der in der Erzieherausbildung notwendingen Facharbeit wider, bei denen es um den pädagogischen Umgang mit Kindern aus Armutsfamilien, um Inklusion, aber auch um die Förderung hochbegabter Kinder in Kindertageseinrichtungen ging. Frei und gerecht zugleich wäre weder ein Bildungssystem, das Schwächere gezielt bevorzugenund talentiertere Kinder gezielt benachteiligen wollte, noch eines, das umgekehrt verfahren wollte. Die Einsicht, dass alle Kinder einen gleichwertigen Anspruch haben, sich zu bilden und bestmöglich gefördert zu werden, entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer bzw. egalisierender Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Dieses Prinzip verlangt, dass sich Erzieherinnen und Erzieher diskriminierungsfrei verhalten.

Doch wird eine optimale individuelle Förderung für alle angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche die einzelnen Kinder mitbringen, nicht dadurch zu erreichen sein, dass jedem das gleiche pädagogische Angebot gemacht wird. Das Prinzip „Allen das Gleiche!“ vermag nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem oder in einer pädagogischen Einrichtung zu regulieren. Es bedarf der Ergänzung um das Prinzip unterscheidender oder proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine! Der Satz geht auf den römischen Rechtsgelehrten Ulpian zurück und gehört zum alten Erbe abendländischen Rechtsempfindens und ethischen Denkens – auch wenn wir nicht davon absehen können, dass dieser Satz im zwanzigsten Jahrhundert als Lagerinschrift in Buchenwald auf übelste Weise pervertiert worden ist.

Mit Eintritt in die Krippe oder den Kindergarten übernimmt das Kind erstmals eine öffentliche Rolle. Es muss sich in einer verfassten Gruppe bewähren, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schulreife. Es muss lernen, mit anderen Menschen zusammenzuleben und zusammenzuarbeiten. Menschliches Erkennen bleibt immer begrenzt. Das lernen angehende Pädagogische Fachkräfte etwa, wenn sie sich mit Fragen der Beobachtung und Dokumentation befassen. Daher können wir in der erzieherischen Praxis niemals alle zuteilungsrelevanten Eigenschaften oder Voraussetzungen in einer heterogenen Gruppe erfassen und berücksichtigen. Andernfalls müssten Sie als Erzieher allein Einzelbetreuung (oder wir als Lehrer allein Einzelunterricht) leisten. Das wäre weder finanzierbar noch im Blick auf soziales Lernen wünschenswert.

Beide Prinzipien der Gerechtigkeit – „Allen das Gleiche!“ sowie „Jedem das Seine!“ – müssen miteinander verbunden werden: in der erzieherischen Praxis wie bei der Gestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen unseres Bildungs- und Erziehungssystems. Entscheidend bleibt das komplementäre, sich ergänzende Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die einzelnen Kinder sollen in der Elementarbildung nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg mit zunehmendem Alter selbst zu bestimmen, soweit sie nicht andere daran hindern, dies gleichfalls zu tun. Jedes Kind soll, soweit dies möglich ist, nach seinen Leistungen und Bedürfnissen behandelt, gefördert, aber auch gefordert werden. Wenn Kindern die Forderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt diesen eine wichtige Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und sich durch das Bestehen von Herausforderungen weiterzuentwickeln.

Pädagogische Billigkeit

Allerdings geht es bei erzieherischem Arbeiten um soziale Bedürfnisse, die dem Kind zugeschrieben werden. Die Gerechtigkeit findet an der individuellen Einzigartigkeit des Kindes ihre Grenze. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Diese ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das aber die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben – auch in der Erziehung. Gerechtigkeit bedarf der Liebe zur Gerechtigkeit. Der Wille zur Gerechtigkeit, den Sie bei den Kindern wecken sollen, erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet. Oder anders gesagt: Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit.

Erziehung als modellhafter Ort von Gerechtigkeit

Gerechtigkeitsfragen stellen sich auf allen Ebenen erzieherischen Handelns: beispielsweise bei der Rahmenordnung des Bildungssystems, bei der Entlohnung der Beschäftigten. Gerechtigkeitsfragen stellen sich beim Umgang mit Konflikten innerhalb der einzelnen Bildungsinstitution, im Team oder innerhalb der Kindergruppe. Untereinander oder im Umgang mit den Erziehern erfahren die Kinder beispielhaft, wie Verteilungsfragen gelöst werden oder nach welchen Kriterien bestimmte Leistungen anerkannt werden. Dabei wirken Erzieher oder Erzieherin zwangsläufig als Modell für gerechtes (oder auch ungerechtes) Handeln.

Das Besondere pädagogischen Handelns ist, dass Erzieher die Kinder gleichzeitig dazu befähigen sollen, diese Erfahrungen geistig zu verarbeiten. Sie sollen die Kinder alters- und entwicklungsangemessen auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten, in der Gerechtigkeitsfragen eine wichtige Rolle spielen. Dabei handelt es sich bei Gerechtigkeitsproblemen im pädagogischen Bereich nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Bildungssystem aufbauen, alle Bildungseinrichtungen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch in der Praxis im Detail vorstellen wollte). Gerechtigkeitsprobleme stellen sich in jeder Generation und in jeder Situation immer wieder neu, sie können nicht einfach durch pädagogisches Handeln aus der Welt geschafft werden. Vielmehr muss die Gerechtigkeitsfrage immer wieder auf unser erzieherisches Handeln hin ausgelegt werden.

Bildungsreform als Aufgabe der modernen Gesellschaft ist beständige Selbstreflexion der pädagogisch Tätigen, nicht beständige Strukturreform – dann könnten Erzieher und Pädagogen niemals in Ruhe arbeiten. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es nicht einfach das eine gerechte Bildungssystem, das wir nur als pädagogisches Wunschbild in den lebendigsten Farben ausmalen und wortreich beschwören müssten. In einer pluralen Gesellschaft wird es verschiedene Modelle erzieherischen Arbeitens geben können, die sich als gerecht erweisen, solange sie sich wechselseitig rechtfertigen lassen. Sie müssen bei Bewerbungen entscheiden, welcher Träger, welches Konzept und welches Modell Ihren pädagogischen Vorstellungen entspricht und wo Sie sich vorstellen können zu arbeiten.

Ein vollkommen „gerechtes“ Bildungssystem – wie immer man sich dieses auch vorzustellen hätte – wäre notgedrungen statisch und nicht mehr verbesserungsfähig, dann aber auch nicht mehr frei. Freiheit verlangt danach, Gerechtigkeit dynamisch zu denken. Es muss möglich sein, die bestehenden Normen, Regeln und Gesetze immer wieder aufs Neue auf ihre Lebensdienlichkeit zu prüfen und unter Umständen weiterzuentwickeln. Die pädagogische Reflexion über Gerechtigkeit kann dabei Anwalt einer Humanität sein, welche die Mündigkeit des Einzelnen in den Vordergrund stellt und sich gegen mögliche funktionale Verengungen des Menschseins zur Wehr setzt.

Erzieher und Erzieherinnen sollten aktiv daran mitarbeiten, die Bedingungen Ihrer erzieherischen Arbeit möglichst gerecht zu gestalten – sei es in Verhandlungen mit dem Träger, durch politisches Engagement im Rahmen von Berufsverbänden, bei der Organisationsentwicklung in ihrer Einrichtung, in der Zusammenarbeit im Team oder mit den Eltern und nicht zuletzt in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, im Blick auf deren Bedürfnisse und Interessen, deren Fähigkeiten und Möglichkeiten. Und Sie sollten die Kinder und Jugendlichen, die Ihnen anvertraut sind, alters- und entwicklungsangemessen zunehmend stärker dazu befähigen, Gerechtigkeitsprobleme zu erkennen, selbständig zu beurteilen und angemessen damit umzugehen. Gerechtigkeit muss immer wieder neu gesucht und angestrebt werden. Schon früh sollten Kinder in jene Verfahren eingeführt werden, die dazu dienen, immer wieder Gerechtigkeit herzustellen und zu praktizieren. Im Kindergarten kann dies beispielsweise durch die Kinderkonferenz, das Philosophieren mit Kindern oder durch das Erlernen konstruktiver Modelle der Konfliktlösung gelingen.

Nicht zuletzt konfessionelle Kindertageseinrichtungen sollten selbst ein modellhafter Ort sein, an dem das Team immer wieder darüber nachdenkt, was es heißt, als Erzieher oder Erzieherin gerecht zu handeln – auch im Licht der immer größeren Gerechtigkeit Gottes, auf die wir als sündige, begrenzte Menschen stets angewiesen bleiben.

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