Westend Verlag setzt sich im Fall Guérot für die Wissenschaftsfreiheit ein
„Da aber sah ich, dass den meisten die Wissenschaft nur etwas ist, insofern sie davon leben, und dass sie sogar den Irrtum vergöttern, wenn sie davon ihre Existenz haben.“
Goethe zu Eckermann, 15. Oktober 1825
Berlin, 13. November 2025. Der Westend Verlag, der die letzten vier Bücher von Prof. Dr. Ulrike Guérot verlegt hat, nimmt zur Kündigungsschutzklage unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen.
Nach Auffassung zahlreicher Juristen sind die Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (24. April 2024) und des Landesarbeitsgerichts Köln (30. September 2025) rechtlich angreifbar. Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsanwälte Tobias Gall (Berlin) und Christian auf der Heiden (Karlsruhe) sehen sich daher veranlasst, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dabei geht es Frau Prof. Dr. Guérot vor allem darum, den Vorwurf einer angeblichen „arglistigen Täuschung“ gegenüber der Universität Bonn zurückzuweisen. Der Westend Verlag unterstützt Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsvertretung in diesem Anliegen.
Die „Causa Guérot“ wurde bereits in nationalen und internationalen Medien ausführlich behandelt, unter anderem in einem Beitrag von Thomas Fazi: „Enemy of the State?“.
In Reaktion darauf wurde die „Causa Guérot“ als Fallbeispiel in einen Bericht des Europarats aufgenommen. Das Committee on Political Affairs and Democracy in Straßburg bereitet derzeit eine Studie zum Thema „Strengthening freedom of expression: an imperative for the consolidation and development of democratic societies“ (AS/Pol (2025) 15, vom 19. Mai 2025) vor, die im Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
Eine Auswahl von Artikeln und Videos zum Fall Guérot findet sich unter www.ulrike-guerot.de in der Rubrik „Causa Guérot“. Dort wird auch ein Link bereitgestellt, der die als „Plagiate“ bezeichneten Zitierfehler transparent macht. Der Fall sollte im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen bekannten Fällen verglichen werden, etwa mit dem von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Entscheidend sollte dabei allein der rechtliche Maßstab sein, nicht die politische Haltung der Betroffenen.
Der Westend Verlag hat 2024 die empirische Studie „Wer stört, muss weg“ von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel veröffentlicht. Sie untersucht Fälle, in denen Wissenschaftler in den letzten Jahren wegen vermeintlicher ideologischer Abweichungen von ihren Hochschulen entfernt wurden. Die Ergebnisse werfen grundlegende Fragen zur Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland auf. Der Verlag setzt sich gegen jede Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland ein – ein Anliegen, das durch aktuelle Studien gestützt wird. Laut dem Freiheitsindex 2023 (ZEIT/Allensbach) glauben nur rund 40 Prozent der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu können.
Der Westend Verlag möchte mit der Unterstützung der Nichtzulassungsbeschwerde von Frau Prof. Dr. Guérot ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit setzen und hofft, dass sich weitere Verlage diesem Anliegen anschließen. Markus J. Karsten erklärte dazu: „Wenn einzelne Zitierfehler, die weniger als zwei Prozent des Buchumfangs betreffen, bereits als Plagiate gewertet werden, müsste man den größten Teil populärwissenschaftlicher Literatur unter denselben Verdacht stellen.“
Markus J. Karsten, Verleger Westend Verlag
Quelle: Pressemitteilung des Westend Verlages, https://westendverlag.de/comment/detail/019a7cc29f2c73589108fcadf8903909