Zwischenruf: „Der kleinste gemeinsame Nenner“ – oder: Moralisierung ist noch keine politische Verantwortung

„Der kleinste gemeinsame Nenner“ – so bezeichnet Regina Einig in einer Kolumne für die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ vom 25. September 2025 den „Kampf gegen rechts“, dem sich die Deutsche Bischofskonferenz verschrieben habe. Angesichts grundlegender Unterschiede im Amts- und Kirchenverständnis komme der lautstarken Abgrenzung gegenüber Rechtspopulismus und Rechtskonservatismus eine stabiliserende Funktion zu. Sekundiert wird der Wandlungsprozess einer synodalen Funktionärskirche zur säkularisierten Nichtregierungsorganisation durch die universitären Vertreter der Christlichen Sozialethik. Beim runden Stiftungsfest der Unitas Freiburg im Juni dieses Jahres lieferte die örtliche Sozialethikerin, Ursula Nothelle-Wildfeuer, hierfür bestes Anschauungsmaterial. Ihr Festvortrag ist in Ausgabe 3/2025 der Dachverbandszeitschrift „unitas“ in gekürzter Form dokumentiert.

Die Festrednerin bezieht sich dabei auf eine Erklärung der deutschen Bischöfe aus dem Vorjahr, mit der diese „völkischen Nationalismus“ als „uvereinbar mit dem Christentum“ verwerfen und die AfD für Christen für „unwählbar“ erklären – nicht in Form eines klassischen Wahlhirtenbriefes, wie Nothelle-Wildfeuer eilfertig beteuert. Schließlich würden die Bischöfe keine Parteinahme betreiben, sondern sich für Menschenwürde und christliche Grundwerte einsetzen. Auf die Idee, dass es möglicherweise gute Gründe geben könne, über die Regierungspolitik der vergangenen zehn Jahre anders zu denken und nach politischen Alternativkonzepten zu suchen, kommt die Festrede erst gar nicht. Viel ist in der gegenwärtigen politischen und wissenschaftlichen Rhetorik von Haltung die Rede, doch eine der Unvoreingenommenheit ist damit wohl nicht gemeint. Sich mit Gegenargumenten unvoreingenommen auseinander zu setzen und diese zu prüfen, im Ringen um das jeweils bessere Argument, ist nicht Sache gesinnungsethischer Agendawissenschaft.

Nothelle-Wildfeuer wähnt sich auf der richtigen Seite, diskutiert weder politisch noch sozialethisch, kanzelt ihre Gegner moralisierend ab, spricht Andersdenkenden von vornherein den guten Willen ab, möglicherweise auch gute Gründe vorweisen zu können. Die Reaktionen auf die genannte Erkärung der Bischöfe schwankte zwischen begrüßenswerter, notwendiger Orientierung und unzulässiger parteipolitischer Einmischung der Kirchen. Es gäbe also durchaus guten Grund, sich abwägend und erörternd mit der Erklärung auseinander zu setzen. Doch dies gelingt Nothelle-Wildfeuer nicht. Die Theologin gliedert ihren Vortrag in neun Thesen (im Folgenden kursiv gesetzt), die so einseitig sind, als wären diese dem „Schwarzen Kanal“ der früheren Blockkonfrontation entnommen. Versuchen wir dennoch eine Entgegnung.

1. Kirche und Politik – keine Parteipolitik: Eine Partei sei für Christen unwählbar – diese Aussage soll keine Parteinahme darstellen? Früher haben die Kirchen noch gesagt, sie machten keine Politik, sie machten Politik möglich. Doch wer oppositionelle Gegenentwürfe unter Generalverdacht stellt, gegen Menschenwürde und christliche Grundwerte zu sein, argumentiert in der Tat nicht politisch, sondern moralisiert, emotionalisiert und polarisiert – einmal davon abgesehen, dass offenbar ohne jede sozialethische oder innerkirchliche Diskussion von vornherein feststeht, was in der Politik als christlich zu gelten habe und was nicht. Dies leitet zur nächsten These über.

2. Christsein heißt politisch sein: Die unnachahmliche Formel „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ wehrt nicht allein politische Heilslehren ab, sondern legt auch der Kirche politische Zurückhaltung in vorletzten Fragen auf. Glaube ist politisch relevant, doch lassen sich aus dem Evangelium nicht eins zu eins parteipolitische Forderungen ableiten. Vielmehr eröffnet das Evangelium den Raum für eine Politik aus christlicher Verantwortung, die gerade im politischen Diskurs Kontur gewinnt und eine Verschiedenartigkeit säkularer Gesetze zulässt. Christen sind wie andere politische Akteure nicht davon befreit, immer wieder neu darum zu ringen, wie das staatliches Zusammenleben bestmöglich erhalten und gestaltet werden kann.

3. Neuevangelisierung und gesellschschaftliche Verantwortung: Nothelle-Wildfeuer will kein „Sakristeichristentum“ – so weit, so gut. „Wahre Mission“, so die Freiburger Theologin, bedeute, „Menschen in ihrer konkreten Lebensrealität zu begegnen“. Statt politische Verdikte auszusprechen, könnten Sozialethik und Bischofskonferenz damit beginnen und versuchen, nach der Lebensrealität jener zu fragen, die sich von den etablierten Parteien offenbar nicht mehr politisch vertreten fühlen. Stattdessen wird über sie, aber nicht mit ihnen geredet.

4. Kirche als moralische Stimme? – Die Kirche sei nicht zur „Moralagentur“ verkommen, wie Kritiker meinten, sondern erfülle ihren prophetischen Auftrag, sie übe keinen „Herrschaftsanspruch“ aus, sondern diene dem Gemeinwohl. Umso besser, wenn dieser prophetische Habitus kompatibel zum Regierungsprogramm ist. Ein Dienst am Gemeinwohl wäre es, neue Gesprächsbereitschaft über politische Lager zu stiften, statt selber zu polarisieren und auszugrenzen.

5. Konflikt mit der AfD – Menschenwürde als Maßstab. – Die Kirche kritisiere nach Nothelle-Wildfeuer zu recht einen falschen Begriff von christlichem Abendland, wie ihn die AfD vertrete. Kein Wort von ihr dazu, dass sich der Münchner Kardinal Marx längst vom Begriff des „christlichen Abendlandes“ verabschiedet hat – weil er ausgrenzend sei. Bleibt die Frage: Warum und mit welcher Berechtigung will Nothelle-Wildfeuer noch von christlichen Grundwerten in der Politik reden, wenn Christen doch jetzt die religiöse Vielfalt anerkennen sollen und die Vorstellung einer christlich geprägten politischen Kultur längst überholt sei?

6. Humanität und die „Option für die Armen“. – Das Diskriminierungsverbot unserer Verfassungsordnung gilt, auch wenn Nothelle-Wildfeuer dem politischen Gegner anderes unterstellt. Das entbindet aber nicht davon, über den Erhalt der staatlichen Grundlagen, über den verantwortlichen Einsatz stets begrenzter Ressourcen und die Leistungsfähigkeit des Staates nachzudenken. Der Freiburger Sozialethikerin scheint die grundlegende Unterscheidung von „Wohl-Wollen“ und „Wohl-Tun“ abhandengekommen zu sein, früher ein Grundbestandteil der soialethischen Einführung im Grundstudium. Fragen politischer Verantwortungsethik werden sich auf Dauer allerdings nur begrenzt moralisierend und in der politischen Praxis allzuoft dann finanziell zukleistern lassen. Katholisches Staatsdenken war schon einmal höher entwickelt.

7. Für das Gemeinwohl, gegen Spaltung. – Wer wollte dem nicht zustimmen. Bleibt allerdings die Frage, wer spaltet und wer nicht. Nothelle-Wildfeuer spricht sich gegen kulturelle Homogenität aus, hat aber offenbar wenig Probleme mit einer Kirche, in der politische Homogenität gepredigt wird. Schwarz-Weiß-Denken löst politische Konflikte nicht. Wer von der bleibenden Bedeutung kultureller Identität für ein stabiles Gemeinwesen überzeugt ist (erinnert sei nur an das prominente Beispiel Francis Fukuyamas), muss damit nicht gleich eine uniformierte Gesellschaft meinen. Wenn die Kirche für das Gemeinwohl eintreten soll, wäre sie gut beraten, sich auch verantwortlich und differenziert Gedanken über den Erhalt eines stabilen Kulturstaates und seiner geistig-moralischen Voraussetzungen zu machen – andernfalls drohen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe.

8. Demokratische Grundordnung als Maßstab. – Die Kirche stehe für Freiheit, Pluralität und Minderheitenrechte. Gut gebrüllt, Löwe. Viele Christen hätten es sich gewünscht, wenn die Kirche dies auch angesichts einer ausgrenzenden und freiheitsfreindlichen Coronapolitik beherzigt hätte. Wer die Demorkatie erhalten will, sollte den streitbaren, pluralen, mitunter auch sehr kontroversen Diskurs fördern, nicht spalten und ausgrenzen, wie es die Bischofskonferenz mit ihrer Erklärung tut. Helmut Schmidt wusste noch, dass die Demokratie auch im Athen des alten Perikles keine harmonische Veranstaltung war.

9. Perspektiven: Grenzen des Dialogs. – Doch die letzte These lehrt anderes: Die Kirche müsse gar nicht mit allen im Gespräch bleiben, dekretiert Nothelle-Wildfeuer. Wer keine äußeren Grenzen ziehen will, muss zunehmend innere Grenzen ziehen, damit den Menschen nicht doch zu Bewusstsein kommen könnte, dass nicht alles rund läuft im Staate. Unvoreingenommenheit meint nicht Wertneutralität. Es gibt einen Unterschied zwischen Toleranz und Anerkennung – richtig. Doch wenn Nothelle-Wildfeuer erklärt, Freiheit, Gemeinwohl und Demokratie seien nicht verhandelbar, unterschlägt sie gerade das Grundprinzip einer freiheitlichen Demokratie: Wir müssen immer wieder um das rechte Verständnis von Freiheit, Gemeinwohl und Demokratie ringen. Nur wer meint, im Besitz einer höheren Moral zu sein, kann sich dieser Anstrengung entziehen. Mit einer freiheitlichen Demokratie hat das dann aber wenig zu tun. Vom innerkirchlichen Ringen um das rechte sozialethische Verständnis in einer doch so gern geforderten „synodalen“ Kirche einmal ganz zu schweigen.

Rezension: Lob der Kalkleiste

In der aktuellen Ausgabe des Studenten-Kuriers rezensiert der Bildungsethiker Axel Bernd Kunze das Bändchen „Lob der Kalkleiste“ des derzeit dienstältesten Priesters in Deutschland, Winfried Henze:

Axel Bernd Kunze (Rez.) Von antirömischen Wallfahrsorten und katholischem Verbindungsstolz, in: Studenten-Kurier 40 Neue Folge (2025), H. 3, S. 29 f.

Rezension zu: Winfried Henze: Lob der Kalkleiste und allerlei Schmunzeln über Träger. Dazu einiges, was einem beim Nachdenken über längst vergangene Zeiten so alles einfallen kann, mit Illustrationen von Claudia Gabriele Meinicke, Hildesheim: Monika Fuchs 2024, 80 Seiten.

Rezension: Zum Gedenken an Prof. Dr. Dr. Harald Lönnecker

Nils Kowalewski würdigt im Studenten-Kurier. Zeitschrift für Studentengeschichte, Hochschule und Korporationen (Geschichte der deutschen Einheitsbewgung, 40. Jg. Neue Folge, Heft 3, S. 28 f.) die Gedenkschrift für Prof. Dr. Dr. Harald Lönnecker.

In einem eigenen Beitrag blickt der Autor zugleich auf die Gedenkveranstaltung im Rahmen des Deutschen Burschentages hin (ebd., S. 27), auf der die Gedenkschrift feierlich dediziert wurde. Bemerkenswert an der Gedenkfeier war, dass – vom katholischen Flügel des RKDB abgesehen – die gesamte Bandbreite der burschenschaftlichen Bewegung vertreten war, neben der DB und ADB waren auch Vertreter aus dem SB und Wingolsbund nach Eisenbach gekommen.

Axel Bernd Kunze: „Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott … zu erziehen.“ Oder: Braucht das öffentliche Leben noch Religion?, in: Christian Oppermann (Hg.): „Wahrheit, Muth und Kraft!“. Gedenkschrift für den Historiker, Archivar und Burschenschafter Professor Dr. Dr. Harald Lönnecker (Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einigungsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert; XXIV), Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2025, S. 677 – 696.

Zwischenruf: Braucht es verbeamtete Lehrer?

Es gibt Themen, die in „schöner“ Regelmäßigkeit immer wiederkehren. In diesem Sommer hat der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, einmal mehr gefordert, Lehrer nicht mehr zu verbeamten. Sehen wir einmal davon ab, dass Lehrer Landesbeamte sind und damit gar nicht in die bundespolitische Zuständigkeit fallen – aber schon länger kratzt mittlerweile selbst die Union kräftig am Kulturföderalismus. Vor allem zwei Themen lassen das Thema immer wieder hochkochen: haushaltspolitische Gründe – wer nicht mehr verbeamtet wird, bekommt keine Pension und wird sozialversicherungspflichtig. Und vermeintlich pädagogische Gründe: Ohne verbeamtete Lehrkräfte werde das Schulsystem innovativer, dynamischer, marktwirtschaftlich steuerbarer usw.

Keine Rede ist hingegen vom Streikrecht. Der Katzenjammer wird schnell kommen, wenn das erste Mal großflächige Streiks die Schulen lahmlegen, womöglich noch vor oder in Prüfungszeiten. Man kann sich leicht vorstellen, wie schnell dann ein zweiter Dauerbrenner hochkommt: die Einschränkung des Grundrechts auf Streik für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Lehrer setzen hoheitliche Verwaltungsakte – und hierfür braucht es eine Unabhängigkeit, welche der Staat durch Verbeamtung garantiert. Auch wenn es zu Recht gleichfalls angestellte Lehrer gibt, obliegt die Ausübung hoheitlicher Befugnisse im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat Beamten, die in einem besonderen Treueverhältnis zu diesem Staat stehen.

Zwei Besonderheiten zeichnen das deutsche Bildungswesen aus, die eine Verbeamtung dringlich machen: Zum einen gibt es eine enge Koppelung zwischen Bildungs- und Berechtigungswesen. Deutsche Lehrkräfte verteilen mit den Bildungstiteln starke Berechtigungen, welche – etwa im Rahmen des Tarifrechts – Auswirkungen auf die gesamte Berufsbiographie haben können. Zum anderen kennt Deutschland den Sonderweg einer strikten Schulpflicht und einer flächendeckenden staatlichen Schulaufsicht. Dies setzt durchgängig geregelten Unterricht und verlässliche Prüfungen voraus: zwei Aufgaben, die streikfrei bleiben sollten, wenn wir unsere eigene Verfassung ernstnehmen wollen.

Es steht zu befürchten, dass angesichts der finanziellen Nöte in öffentlichen Haushalten und Sozialversicherungen das Thema nicht allein dem Sommerloch zugeschrieben werden kann. Ja, wir brauchen eine deutliche haushalts- wie sozialpolitische Konsolidierung in Deutschland. Die Probleme werden immer größer, je länger sich die politisch Verantwortlichen einer nachhaltigen Finanz-, Sozial- und Haushaltspolitik verweigert. Doch braucht es zur Lösung zweierlei: eine Reduzierung der Staatsausgaben und der Staatsquote einerseits sowie eine an den Grundprinzipien des Verfassungsstaates ausgerichtete Begrenzung der Staatsaufgaben. Hoheitliche Akte gehören zum Kernbereich des Staates. Vieles andere, womit der Staat mittlerweile Wirtschaft und Gesellschaft seiner Steuerung und Kontrolle unterwirft, hingegen nicht.

Tagungsbericht: Wissenschaft, Wahrheitsfrage, Metaphysik

Wissenschaft, Wahrheitsfrage, Metaphysik:

Bamberger Sondierungen, 2.-3. 8. 2025,

veranstaltet von Jan Dochhorn und unterstützt vom Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Bruns (Institut für Katholische Theologie, Otto-Friedrich Universität Bamberg)

Ein Tagungsbericht von Jan Dochhorn

Eine kleine Tagung, in Bamberg veranstaltet zuerst in Räumlichkeiten des Fachbereichs Theologie und dann im Haus der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg, hat den Versuch gewagt, einer Krise des Wahrheitsbegriffs in der Wissenschaft durch Rekurs auf die metaphysische Tradition beizukommen. Ausgangspunkt ist die Wahrnahme einer Einengung von Wissenschaftsfreiheit, konstatiert wird eine Verformung wissenschaftlicher Diskurse durch nominalismusaffin-postmodernistische sowie materialistische Theoreme, und erprobt wird die Option, durch Fachwissenschaft hindurchblickend eine Perspektive auf ein Sinnganzes von Welt und Leben zu gewinnen, damit von daher der Wissenschaft wieder Anhalt in einem gesicherten Wahrheitsbegriff gegeben und der Wissenschaftsfreiheit neue Weite erschlossen werde. Ein Tagungsband ist das beabsichtigte Resultat. 

Die Vorträge waren im Einzelnen:

1. Harald Schwaetzer, Transzendentale Transzendenz. Individuum und Existenz: Unter Bezug auf die Transzendentalphilosophie des Neukantianers und Exis­­tenzphilosophen Heinrich Barth wird herausgearbeitet, dass ein ur­teilendes Subjekt nicht urteilen kann, ohne dass dem Urteilen eine dem Subjekt wie der Welt vorgängige Logos-Wirklichkeit zugrundeliegt. Deren Gewahrwerden im Modus existentieller Beobachtung transzendentaler Transzendenz erlaubt methodisch eine gültige Geisterkenntnis im metaphysischen Sinne.

2. Jan Dochhorn, Orientierungskrise in der Wissenschaft und die metaphysische Fragestellung: Wissenschaft befindet sich in einer sokratischen Situation: Sie ist insbesondere gegenwärtig der Frage ausgesetzt, was sie eigentlich ist. Diese Frage ist ontologischer und damit metaphysischer Natur.

3. Matthias Scherbaum, Das Ende der Metaphysik, oder: Was ist Materialismus? Un­zeit­­­gemäße Betrach­tungen zu einer Prima Philosophia: Materialismus ist ein Phänomen der Philsophie seit der Antike; erst neuzeitlich verbindet er sich mit Empirie und Technizismus. Seine erkenntnistheoretischen Grundlagen sind fragwürdig, sein Erfolg schwer erklärbar.

4. Salvatore Lavecchia, Geist als augenblickliche, ’sphärische‘ Einheit von Individualität und Gemeinschaft, Mitte und Umkreis, Schau und Produktivität. Anregungen aus Plotin, Enn. V 8.4.4-11: Dem Verhältnis von Einem und Geist entspricht die produktiv individualisierte, vielfältige Einheit des Erkennens für jeden in dem Einen.

5. Meik Gerhards, Wissenschaft aus Religion: Die Vorsokratiker hatten Mythisches als Voraussetzung, und sokratisches Fragen erfolgte nicht ohne Religion; es zielt bei aller Dekonstruktion des voreiligen Wissens auf das Gegenteil von Relativismus ab.

6. Axel Bernd Kunze: Schafft sich der Kulturstaat seine eigenen Grundlagen? – Überlegungen aus bildungsethischer Perspektive: Gegen Axel Honneths Kritik am Böckenförde-Diktum wird festgestellt: Der Staat ruht auf kulturellen Voraussetzungen auf, nicht umgekehrt; die Freiheit des Subjekts ist sein unantastbares Prärogativ.

Neuerscheinung: Zwanzig Jahre Kindheitspädagogik in Deutschland

2024 war es zwanzig Jahre her, dass in Deutschland eigenständige Studiengänge für Kindheitspädagogik entstanden. Aus Anlass dieses Jubiläums nimmt sich die Zeitschrift „Katholische Bildung“ des Themas an. Der Sozialethiker und Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze nimmt eine Standortbestimmung der noch jungen Disziplin vor:

Axel Bernd Kunze: Zwischen Sozialpädagogik und Elementarbildung – Bildungsethische Gedanken anlässlich zweier Jahrzehnte akademischer Kindheitspädagogik, in: Katholische Bildung 126 (2025, Heft 9/10 (September/Oktober), S. 221 – 232.

„Katholische Bildung“ ist die Verbandszeitschrift des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen e. V. (VkdL).