Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Dieses Mal geht es um die Widerspruchslösung bei Organspenden. Nicht mehr der Einzelne soll über seinen Körper verfügen dürfen. Dieser wird zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der indiviudelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen. Wenn Detlef Warwas in seinem Leserbrief (Kirchenzeitung – Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 3/2025, S. 9) davon spricht, niemand werde gezwungen, verkehrt er die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.