Das Bildungsbündnis „#NeustartBildungJetzt“, das von vierundneunzig Organisationen aus dem Bildungsbereich getragen wird, legt am 16. Mai 2024 Konzept für einen „Bildungsdialog für Deutschland“ vor. Weitere Informationen: https://neustart-bildung-jetzt.de/
Pfingstgedanken aus WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen (21. Jg., 3/2024):
„Als der Tag des Pfingstfestes gekommen war, waren alle zusammen am selben Ort.“ So haben wir es in der ersten Lesung gehört. Für Lukas, den Verfasser der Apostelgeschichte, liegen zwischen Ostern und Pfingsten fünfzig Tage. Die Liturgie folgt diesem Zeitrhythmus. Für das Johannesevangelium fallen die Erscheinung des Auferstandenen an Ostern und der Empfang des Heiligen Geistes an einem Tag zusammen. So unterschiedlich die Darstellung auch ausfällt, für Lukas wie Johannes gilt: Die Geistsendung gehört zum Ostergeschehen. Ostern und Pfingsten lassen sich nicht trennen.
Lebendige Gegenwart
Was Jesus Christus uns durch seine Auferstehung erwirkt hat, ist kein abgeschlossenes Ereignis, das wir nur aus der Ferne betrachten könnten. Was an Ostern geschehen ist, setzt sich fort, durch das Wirken des Heiligen Geistes, in der Kirche. Wir sind keine unbeteiligten Zuschauer. Wir haben daran lebendigen Anteil, weil Gottes Geist, den Jesus den Seinen verheißen hat, in uns lebt und wirkt. Wir alle wurden, wie es Paulus in der zweiten Lesung ausgedrückt hat, mit dem einen Geist getränkt. In der Taufe ist uns der Heilige Geist geschenkt, er lebt und wirkt in den Getauften, in einem jeden von uns.
Wir können es auch anders sagen: Die frühen Christen haben uns zeitlich nichts voraus, auch wenn sie Augen- und Ohrenzeugen der österlichen Ereignisse waren. Der Heilige Geist, den wir empfangen haben, setzt das Werk des Auferstandenen in den Getauften fort, bis ans Ende der Zeiten. Und dies ebenso lebendig und aktuell wie in den Anfängen der jungen Kirche. Was wir in den fünfzig Tagen der Osterzeit feiern, ist lebendige Gegenwart – in uns, durch die Sendung und das Wirken des Heiligen Geistes.
Wirkliche Neuschöpfung
Bei Johannes empfangen die Jünger den Heiligen Geist, indem der Auferstandene sie anhaucht. So wie der erste Adam, der alte Mensch, erschaffen wurde, weil Gott ihm seinen Lebensatem eingehaucht hat, so wird der erlöste Adam, der österliche Mensch, neugeschaffen durch den Hauch des Geistes. Was an Ostern geschieht, ist nicht eine Fortsetzung des Bisherigen. Der Auferstandene kehrt nicht einfach in sein früheres Leben zurück, auch wenn ihn die Jünger an den Malen seiner Hände und seiner Seite erkennen können. Was an Ostern geschieht, ist eine wirkliche Neuschöpfung.
Was wir im Licht von Ostern glauben und erhoffen dürfen, ist nicht eine Erneuerung unseres irdischen Lebens. Im Heiligen Geist sind wir hineingenommen in die Gemeinschaft Jesu mit seinem Vater. Unsere gesamte Existenz wird verwandelt werden, sodass wir Anteil erhalten am Leben Gottes.
Erneuernde Kraft
Für diese Neuschöpfung Gottes, die an Ostern geschieht, steht die Macht der Sündenvergebung. Das Wirken des Geistes schafft eine neue Welt, einen Neubeginn durch Vergebung der Sünden. In Taufe und Firmung wird unser alter Mensch vernichtet. Wir werden erneuert, gleichsam neugeboren. Wir werden gestärkt durch den Beistand, den Jesus uns verheißen hat, damit wir als neue Menschen leben.
Diese verändernde und erneuernde Kraft der Sündenvergebung vertraut der Auferstandene seiner Kirche an. Wir sind nicht auf uns allein gestellt. Es ist die Gemeinschaft der Glaubenden, in der wir Gottes Beistand erfahren, in den Sakramenten, im gemeinsamen Hören auf das Wort Gottes, in der Gemeinschaft des Gebetes und der gegenseitigen Solidarität.
In der Kirche dürfen wir erfahren, was Ostern bedeutet – immer wieder neu und lebendig. Weil in der Kirche Gottes Geist wirkt. Auch wenn unsere Welt alles andere als heil ist und der endgültigen Vollendung noch entgegengeht, dürfen wir schon im Hier und Jetzt erfahren, was an Ostern begonnen hat. Und das ist die Hoffnungsbotschaft, welche die Kirche bezeugen soll. Dieser pfingstliche Auftrag gilt auch für uns und unsere Gemeinde.
Auch unsere Gemeinde ist reich an vielfältigen Begabungen, an vielfältigen Gaben des Geistes. Jeder soll einsetzen, was ihm möglich ist, damit wir gemeinsam Gottes Wirken in dieser Welt bezeugen: Umkehr, Vergebung und Neuwerden sind möglich. Weil Gott diesen Neuanfang schon gesetzt hat, weil diese Neuschöpfung schon begonnen hat: an Ostern und Pfingsten, in der Auferstehung seines Sohnes und der Sendung seines Geistes.
In dieser Gewissheit wünsche ich allen frohe und gesegnete Pfingsten.
Ich hoffe weiterhin auf Ihr Interesse an „Bildungsethik“ und freue mich auf die weitere bildungsethische Debatte mit Ihnen, Ihr Axel Bernd Kunze
Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.
GEZ-Gebühren muss ich zahlen, wenn ich einen Haushalt betreibe. Ein Ausstieg aus dem Beitragssystem ist nicht mehr möglich. Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Der Einzug über die Finanzämter, der immer wieder die Gemüter beherrscht, ist nur eine Marginalie, die von den Kirchen sehr gut bezahlt wird. Das kooperative Staat-Kirchen-Verhältnis, das diesem Modell zugrundeliegt, hat Licht und Schatteen, aber es entspricht unserer kulturellen Tradition. Und für mich überwiegen staatlicherseits die Vorteile. Denn stabile Kirchen sind ein wichtiger kulturethischer Pfeiler unseres Gemeinwesens. Ärgernisse an der aktuellen Kirchenpolitik, die es durchaus gibt und zu allen Zeiten gab, können und dürfen zu Recht diskutiert werden. Die menschliche Seite der Kirche ist keinesfalls sakrosankt. Wo aber die Kirche ausfällt, weil sie nicht mehr auskömmlich finanziert ist, muss der Staat die Lücke füllen. Ein Freiheitsgweinn ist mit einem Gemeinwohlmonopol des Staates, das wir zum Glück (noch) nicht haben, nicht verbunden.
Axel Bernd Kunze, Bildungs- und Sozialethiker an der Universität Bonn, rezensiert in der aktuellen, deutlich verspätet erschienenen Ausgabe 2/2023 (S. 154 f.) von „engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule“ das neue Handbuch der Liturgiepädagogik:
Michael Langer, Andreas Redtenbacher, Clauß Peter Sajak (Hgg.): Unterwegs zum Geheimnis. Handbuch der Liturgiepädagogik, Freiburg i. Brsg.: Herder 2022, 347 Seiten.
„Die Artikel sind kurz und prägnant gehalten. Das lädt dazu ein, den Band immer wieder zur Hand zu nehmen und sich immer wieder neu in das Thema einzulesen. Vielleicht könnte es auch sinnvoll sein, einzelne Themen als Impuls am Beginn einer religionspädagogischen Fachkonferenz anzusprechen.“
Unter diesem Titel ist mit deutlicher Verspätung Heft 2/2023 der schulpädagogischen Fachzeitschrift „engagement“ erschienen.
Im Rezensionsteil werden besprochen: a) Elmar Philipp: Multiprofessionelle Teams. Auf den Punkt gebracht, Frankfurt a. M. 2019 (Rezensent: Matthias Ball);
b) Michael Langer, Andreas Redtenbacher, Clauß Peter Sajak (Hgg.): Unterwegs zum Geheimnis. Handbuch der Liturgiepädagogik, Freiburg i. Brsg. 2022 (Rezensent: Axel Bernd Kunze);
c) Martin Göth, Paul Weininger, Rolf Krenzer: Schöpfung unterm Regenbogen. Lieder, Geschichten, Impulse und Ideen sowie Tänze und Gottesdienstmodelle zur Bewahrung des „gemeinsamen Hauses“ Erde für Kita, Grundschule und Gemeinde, Landshut 2022 (Rezensentin: Ruth Herb).
Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ ist wegen ihrer expliziten Festlegung, die AfD sei „nicht wählbar“, breit rezipiert worden. Die Bischöfe schreiben auch, es sei unchristlich und völkisch, das „Volk“ als „Ethnos“ zu denken. Doch ist das so? Widerspricht es der katholischen Lehre, sich unter „Volk“ eine Gemeinschaft ethnisch oder kulturell Ähnlicher vorzustellen? Ja, schreibt Peter Schallenberg. Nein, schreibt Axel Bernd Kunze.
Lesen Sie das Pro und Kontra in der Onlineausgabe der „Tagespost“:
„Unterrichten gleicht heute einer Sisyphusarbeit, meint der Lehrer und Lehrerausbilder an der Universität Augsburg Thomas Gottfried. Im Gespräch mit Camilla Hildebrandt erklärt er, wie den aktuellen Herausforderungen dennoch erfolgreich begegnet werden kann. Christina Rüdiger hat das Neueste aus Schule und Bildung zusammengestellt. Welche Rolle der christliche Glaube in der bundesdeutschen Bildungslandschaft spielt und welche Bedeutung er in der Bildung eines säkularen Staats einnimmt, bespricht Klaus Rüdiger mit dem Sozial- und Bildungsethiker Axel Bernd Kunze.“