Zwischenruf: Grundrechte und Gewissen

Chrupalla: Ich habe die große Befürchtung, dass die Bundesregierung das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aussetzen könnte. Während der Corona-Krise haben wir alle erlebt, wie die Politik mit Grundrechten umgegangen ist.“ – so äußerte sich der Parteivorsitzende der AfD am 18. Dezember 2024 in einem Interview mit der WELT.

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus254748196/AfD-Chef-Chrupalla-im-Interview-Russland-hat-diesen-Krieg-gewonnen.html

Wir haben Wahlkampf – und nicht jede Befürchtung im Wahlkampf muss zutreffen. Andererseits war es Merz, Kanzlerkandidat der CDU/CSU und möglicherweise im kommenden Jahr Bundeskanzler, der in der Coronadebatte im Bundestag seinerzeit bei der Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht – im Einklang mit der Mehrheit seiner Fraktion, wie er ausdrücklich sagte – erst gar keine Gewissensfrage erkennen wollte. So lassen sich auch weitere Grundrechte schnell abräumen, nicht allein das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jedenfalls gilt es, auch im komemnden Jahr sehr wachsam zu bleiben, wie die Fraktionen mit Gewissensfragen und Grundrechten umgehen.

Hinterlasse einen Kommentar