Leserbrief: Staatlicher Schutz vor Gendersprache ist nicht übergriffig

Leserbrief in der aktuellen Ausgabe von Forschung & Lehre, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes (31. Jg., H. 7/2024, S. 518):

Yvonne Dorf kritisiert in ihrem Kommentar staatliche Vorgaben, die sog. Gendersprache ausschließen, als übergriffig. Und sie empfiehlt den Gegnern des sprachlichen Genderns mehr Gelassenheit. Nein, ein Zwang hierzu bestehe nicht. Das ist reichlich naiv, die Realität sieht gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften mittlerweile faktisch anders aus. Wissenschaftler, die sich weigern, ihre Aufsätze zu gendern, finden immer weniger Publikationsmöglichkeiten. Zu Recht sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, dem ich selbst angehöre, darin eine Form von „Cancel Culture“. Anlässlich der Rechtschreibreform der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht von einer „grundrechtlich verbürgten Kommunikationsmöglichkeit“ gesprochen, die „im gesamten Sprachraum ein hohes Maß an Einheitlichkeit“ voraussetze. Unsere Sprache ist ein zentrales Identitätsmerkmal der Kulturnation. Das Gendern politisiert und emotionalisiert den Sprachgebrauch, beeinträchtigt die Verständlichkeit, führt zu fehlerhaften oder unklaren Konstruktionen und zerstört sprachliche Differenzierungsfähigkeit. Der öffentliche Raum, zu dem auch Universitäten gehören, darf nicht einseitig durch radikalkonstruktivistische Theorien besetzt werden. Hier besitzt der Kulturstaat einen Schutzauftrag, auch gegenüber dem Einzelnen, der sich regelwidrige Gendersprache nicht aufzwingen lassen will. Wenn sich Universitäten, wie in Frankfurt geschehen, über diesen stellen, sollten sie sich konsequenterweise privat und nicht über Steuermittel finanzieren. Axel Bernd Kunze, PD Dr. (Univ. Bonn)

Hinterlasse einen Kommentar