Zwischenruf: Selbstbestimmung durch Grundrechtseingriffe?

Organspendegesetz: Neuer Anlauf für Reform – so vermeldete es die WELT vom 25. Juni 2024. Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung. Deren Befürworter sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

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