Auf fremden Seiten: Wissenschaftsfreiheit außerhalb der Universität

Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit ist nicht an einen bestimmten hochschulischen Status gebunden. Es schützt das wissenschaftliche Forschen und Arbeiten des einzelnen Grundrechtsträgers, auch außerhalb von Hochschulen und Universitäten. Es gibt zahlreiche weitere Einrichtungen, in denen wissenschaftlich geforscht wird, z. B. Archive, Bibliotheken oder Museen. Helge Kleifeld beschäftigt sich in einem neuen Beitrag für das Blog des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit mit der Forschungsfreiheit gerade auch in nichtuniversitären Forschungseinrichtungen:

https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/beeinflussung-wissenschaftlicher-arbeit-und-des-forschungs-und-wissenschaftsbetriebes-von-ausserhochschulischen-einrichtungen

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