Unter Federführung des Passauer Lehrstuhles für Theologische Ethik hat sich ein neues WISSENSCHAFTSNETZWERK CARITAS gegründet. In Passau wird auch der neue Masterstudiengang Caritaswissenschaft und werteorientiertes Management angeboten.
Jahr: 2023
Rezension: Missbrauch in der Kirche
„Mit einer Pressekonferenz von Kardinal Law Anfang 2002 in Boston begann die kirchliche Missbrauchsdebatte. 2010 erreichte die Debatte mit den Enthüllungen um das Berliner Canisiuskolleg auch die deutsche Kirche. Mehr als zwanzig Jahre hält die quälende Debatte nun mittlerweile an. Das Vertrauen in die Kirche hat schwersten Schaden genommen. Und noch immer ist die Lage unübersichtlich, wirken die Verantwortlichen in der Kirchenleitung verunsichert und ratlos, wie sie angemessen reagieren sollen. Die hohen Kirchenaustrittszahlen lassen sicht nicht monokausal erklären, die Folgen der Missbrauchskrise sind aber sicherlich eine gewichtige Ursache hierfür. Zwei Bände aus dem Feld theologischer Missbrauchsforschung machen deutlich, wie der Glaube durch die Missbrauchsskandale gleichermaßen herausgefordert wird, aber auch heilend wirken kann.“
Axel Bernd Kunze (Rez.): Herausgeforderter und heilender Glaube, in: Concilium 59 (2023), H. 4, S. 474 – 479.
Sammelrezension zu: Hans-Joachim Sander: Anders glauben, nicht trotzdem. Sexueller Missbrauch der katholischen Kirche und die theologischen Folgen, Ostfildern: Matthias Grünewald 2021, 223 Seiten; Lia Alessandro/Anja Middelbeck-Varwick/Doris Reisinger (Hgg.): Kirchliche Macht und kindliche Ohnmacht. Konturen, Kontexte und Quellen theologischer Missbrauchsforschung, Münster i. Westf.: Aschendorff 2023, 194 Seiten.
Neue Publikationsreihe: Pädagogik kontrovers
… herausgegeben wird die neue Reihe im Stuttgarter Verlag W. Kohlhammer von Bernd Ahrbeck, Karl-Heinz Dammer, Marion Felder und Anne Kirschner. Den Auftakt macht ein Band zum „Pädagogischen Neuspreche, herausgegeben von Karl-Heinz Dammer und Anne Kirschner. Behandelt werden folgende „Modebegriffe“: Individualisierung, Selbststeuerung, Kompetenz, Gender/Geschlecht, Resonanz, Achtsamkeit, Vielfalt/Diversität, Resilienz, Nachhaltigkeit und Evidenzbasierung. Es geht um die politisch gesteuerte Umformung der pädagogischen Sprache: „die in ihr aufbewahrte Vergangenheit [soll] dem Vergessen anheimgegeben, also unsagbar gemacht werden“. Eine Rezension in der Zeitschrift „Profil. Magazin für Gymnasium und Gesellschaft“ ist in Vorbereitung.
Auf fremden Seiten: „Cancel Culture“ in Trier
Die ehemalige Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld weist in ihrem Weblog auf einen Fall von „Cancel Culture“ in Trier hin. Es geht um ein „Festival für Frieden, Freiheit und Freude“ . Zwei Künstler, die sich coronapolitisch kritisch geäußert haben, sind bei der Stadt in Ungnade gefallen. Noch gilt dort die Kunstfreiheit, auch wenn sie eher hingenommen als bejaht wird. Offensichtlich wünschten sich die Verantwortlichen der „Karl-Marx-Stadt“ an der Mosel eine politische Einheitsmeinung. Der Vorgang zeigt überdies, wie sehr eine freiheitsfeindliche, affektgeleitete Coronapolitik auch heute noch polarisiert. Von echter Aufarbeitung kann bis heute keine Rede sein.
Petition: Keine Pflicht zum Gendern an niedersächsischen Schulen
… fordert eine aktuelle Petition:
„Drei Bundesländer haben das Gendern in Schulen und Universitäten mittlerweile verboten: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort gelten jetzt streng die Regeln der deutschen Rechtschreibung.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Hamburg schlägt den gegenteiligen Weg ein: Sie will Gender-Sprache in Niedersachsens Schulen und Universitäten.
Sie mache (noch) keine rechtlichen Vorgaben, sagte die Kultusministerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Aber sie befürworte das Gendern.
Lehrer und Professoren sollen in Zukunft “Schüler:innen” oder “Schüler*innen” schreiben und den Schülern beibringen, dasselbe zu tun.
Es ist eine riesige Verschwendung von Unterrichtszeit.
Nicht nur das. Diese unaussprechlichen Formen machen die deutsche Rechtschreibung künstlich noch schwieriger, als sie ist. Ein weiteres Hindernis für Kinder, die Deutsch erst lernen müssen. Bald wird es heißen: “Deutsche Sprach:in, schwere Sprach:in.”
Anstatt Lehrern die Arbeit zu erleichtern, damit sie den Schülern eine solide Bildung mitgeben können, verschwendet die Kultusministerin Lehrer-Zeit und Lehrer-Nerven auf die Genderei.
Deshalb bekam Julia Hamburg vom Verein Deutsche Sprache dieses Jahr den zweiten Preis bei der Auszeichnung “Sprachpanscher des Jahres”.
Die Mehrheit der Deutschen lehnt das Gendern ab.
Niedersachsens Schüler sollen also eine Sprache lernen, die den meisten Erwachsenen missfällt. Was bedeutet das fürs Berufsleben? Sobald sie sich für eine Arbeit bewerben, werden Niedersachsens junge Leute sich das Gendern mühsam wieder abgewöhnen müssen. Oder aber einen Nachteil gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern haben, wo nicht gegendert wird.
Aus all diesen Gründen richten wir eine Petition an Kultusministerin Julia Hamburg. Sie soll das Gendern in Niedersachsens Schulen auf keinen Fall verpflichtend machen. Im Gegenteil: Wir fordern, dass sie dem Beispiel von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein folgt und das Gendern an Schulen verbietet.
Unterzeichnen Sie die Petition und geben Sie sie weiter! Helfen wir Niedersachsens Lehrern und Schülern gegen eine ideologisch verblendete Kultusministerin.„
Weitere Informationen hier.
Rezension: Bildungsgeschichtlich interessante Festschrift zum fünfzigjährigen Jubiläum der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg
2021 konnten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ihr fünfzigjähriges Jubiläum feiern. Dies gilt auch für die Evangelische Hochschule Ludwigsburg in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: 1971 entwickelte sich aus der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik in Reutlingen eine Fachhochschule. Diese fusionierte 1998 mit der kirchlichen Fachhochschule in Ludwigsburg, die aus der Kirchlichen Ausbildungsstätte für Diakonie und Religionspädagogik hervorgegangen war.
Die anlässlich des Jubiläums 2022 in der Reihe „Bildungsprozesse in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern“ vorgelegte Festschrift mit dem Titel „Sozial. Evangelisch. Innovativ. 50 Jahre Evangelische Hochschule Ludwigsburg“ beschreibt nicht allein die historische, institutionelle und disziplinäre Entwicklung der landeskirchlichen Hochschule. Vielmehr gibt sie zugleich einen bildungsgeschichtlich interessanten Überblick, wie sich die Hochschullandschaft im Südwesten entwickelt hat.
Teil A
Renate Kirchhoff und Bastian Kaiser sprechen von vier Entwicklungssträngen: den frühen Universitätsgründungen in Heidelberg, Freiburg i. Brsg. und Tübingen, den Fach- und Ingenieursschulen (seit den Siebzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts ergänzt um die Berufsakademien und Dualen Hochschulen) sowie den universitären Neugründungen seit dem neunzehnten Jahrhundert (z. B. in Karlsruhe, Stuttgart oder in Folge der Bildungsdebatte der vergangenen Sechzigerjahre in Konstanz, Mannheim oder Ulm). Den vierten Strang bildeten die Hochschulen, die für das Sozial-, Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungswesen in Kirche und Gesellschaft ausbilden, deren Wurzeln liegen vor allem in der Gründung sozialer Frauenschulen. Mittlerweile sind aus diesen akademischen Ausbildungsstätten wissenschaftsgeleitete Hochschulen entstanden. Zu den neueren Entwicklungen zählt die Möglichkeit, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften thematisch begrenzt das Promotionsrecht zu verleihen.
In einzelnen Kapiteln wird die Entwicklung der in Ludwigsburg und Reutlingen vertretenen Fächer nachgezeichnet: Soziale Arbeit, Religions- und Gemeindepädagogik, Heilpädagogik, Pflegewissenschaft sowie Kindheitspädagogik. Die letztgenannte Disziplin, die im 2024 ihr zwanzigjähriges Bestehen im deutschen Hochschulsystem feiern kann, wird in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg angeboten. Besonders hervorzuheben ist das erfolgreiche Integrierte Studienmodell, das die beiden Hochschulen mit sechs evangelisch-württembergischen Fachschulen für Sozialpädagogik anbieten und das den dortigen Auszubildenden eine Doppelqualifikation als Erzieher und Kindheitspädagoge mit Bachelorabschluss ermöglicht.
Weitere Beiträge der Festschrift widmen sich gesellschaftlich-historischen Veränderungen in der studentischen Selbstverwaltung, der Inklusionsforschung oder der Religionspädagogik.
Teil B
Der zweite Teil der Festschrift beleuchtet aktuelle Entwicklungsperspektiven, beispielsweise im Feld der Masterstudiengänge und in der Kooperation von Hochschulen, in der Menschenrechtsbildung, in der Internationalisierung oder Digitalisierung, im Theorie-Praxis-Transfer, in der integrierten Forschung oder im Unternehmentum, das auch im sozialen Bereich aus Hochschulen erwachsen kann.
Claudia Schulz wirbt in ihrem Beitrag vor allem darum, dass sich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften noch stärker als bisher für Fachkräfte mit Berufserfahrung öffneten: „Gelingt dies, kann die akademische Bildung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gerade für Menschen mit einem hohen Interesse an der Praxis und ihrer Entwicklung zum Sprungstab werden“ (S. 187).
Teil C
Im abschließenden und kürzesten Teil formulieren der Rektor der Hochschule, Norbert Collmar, sowie die Studiengangsleiterin für Religions- und Gemeindepädagogik, Andrea Dietzsch, ihre Vision für die Weiterentwicklung der Jubilarin: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften seien Seismographen für gesellschaftliche und disziplinäre Entwicklungen. Mit der Förderung von Bildungsgerechtigkeit, Durchlässigkeit im Bildungssystem akademischer Teilhabe leisteten sie wesentliche Beiträge zur gesellschaftlichen Entwicklung, sie qualifizieren ihre Absolventen dazu, den Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich kompetenz mitzugestalten und begleiteten – in Gestalt kirchlicher Hochschule – den Einzelnen über den beruflichen Horizont hinaus bei seiner individuellen und religiösen Identitätsfindung.
Der Band greift über den Rahmen einer institutionsbezogenen Festschrift deutlich hinaus und bietet interessante Einblicke in hochschul- und disziplinpolitische Entwicklungen im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Pflegestudiengänge.
Norbert Collmar, Andreas Dietzsch (Hgg.): Sozial. Evangelisch. Innovativ. 50 Jahre Evangelische Hochschule Ludwigsburg (Bildungsprozesse in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern; 3), Münster (Westf.)/New York: Waxmann 2022, 305 Seiten.
Lektürehinweis: Thüringer Residenzenlandschaft bald Weltkulturerbe?
Neuerscheinung (aus der Verlagsinformation):
Thüringen verfügt über eine außergewöhnlich hohe Zahl ehemaliger fürstlicher Residenzen auf engem Raum, die bis zum Ende der Monarchie 1918 in Funktion blieben. Sie sind Zeugen der nur hier über 1806 hinaus erhaltenen kleinteiligen Struktur des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Mit diesem Schatz hat sich Thüringen 2021 auf den Weg zum UNESCO-Welterbe gemacht.
Im Auftrag der Thüringischen Staatskanzlei erarbeitete die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten den Antrag „Thüringische Residenzenlandschaft“ mit neun Residenzanlagen in acht Städten. Im Oktober 2021 wurde der Antrag für das Bewerbungsverfahren zur deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe eingereicht. Die vorliegende Publikation beinhaltet den Antraginhalt sowie die Beiträge eines wissenschaftlichen Kolloquiums. Im Mittelpunkt stehen der Vergleich mit bereits eingetragenen Welterbestätten und die daraus abgeleitete Definition eines möglichen außergewöhnlichen universellen Wertes sowie der historische Hintergrund der „Thüringischen Residenzenlandschaft“ im Kontext des Heiligen Römischen Reichs. Hinzu kommen Beiträge zu Hintergründen und methodischen Fragen rund um das Welterbe.
Einer der Initiatoren des Projekts ist Prof. Dr. Helmut Eberhard Paulus, ehemaliger Direktor der Thüringer Schlösser und Gärten. Im kommenden Jahr wird er zu diesem Thema die Festrede zum Stiftungsfest seiner Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg halten.
Der Antrag liegt nun in gedruckter Form vor:
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (Hg.): Die Thüringische Residenzenlandschaft auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe. Der erste Schritt zur deutschen Kandidatenliste, Regensburg: Verlag Schnell + Steiner 2023, 19,95 Euro.
Weitere Informationen:
Allerseelen
Media vita
in morte sumus.
Quem quærimus adiutorem
nisi te, Domine,
qui pro peccatis nostris
iuste irasceris.
Sancte Deus,
sancte fortis,
sancte et misericors Salvator:
amaræ morti ne tradas nos!
Wir gedenken unserer verstorbenen Lehrer, Seelsorger und Wegbegleiter. R. I. P.
Allerheiligen
Die Anfänge eines gemeinsamen Gedächtnistages für alle Märtyrer liegen im vierten Jahrhundert, als die Zahl der Gedenktage stark gewachsen war. Ephräm der Syrer bezeugt ein solches Fest in Ostsyrien für den 13. Mai, Johannes Chrysostomus für Antiochien und das byzantinische Reich am Sonntag nach Pfingsten. Der Ostersieg Christi spiegelt sich in der österlichen Vollendung der Heiligen. Rom übernimmt zunächst den Termin am 13. Mai, der an die Kirchweihe des Pantheons, zuvor ein Tempel zu Ehren aller Götter, erinnert. Ausgehend von Irland und England, verlagert sich das Allerheiligengedächtnis zunehmend vom Osterfestkreis auf den 1. November, den einstigen Winteranfang im keltischen Kalender. An diesem Tag gedenkt die Kirche aller in Christus Vollendeten, nicht allein der kanonisierten Heiligen. Im angelsächsischen Bereich wird der Vorabend des Festes Halloween genannt; sein Brauchtum verbindet heidnische und christliche Elemente der Ahnen- und Heiligenverehrung miteinander.

Fra Angelico (Die Vorläufer Christi mit Märtyrern und Heiligen, 1423/24)
Heilige sind keine Superhelden. Heilige sind Menschen wie du und ich, mit Zweifeln und Fragen, mit Alltagssorgen und beruflichen Problemen, mit Krankheiten und Ängsten. Und sie leben oft unerkannt, mitten unter uns. Paulus nennt in seinen Briefen alle, die auf den Namen Christi getauft wurden, Heilige. Heute feiern wir die vielen namenlosen Heiligen, die in ihrem Leben an Christus geglaubt und auf ihn vertraut haben und die ihre Vollendung schon erreicht haben. Sie dürfen Christus bereits schauen von Angesicht zu Angesicht. Wir sind noch auf dem Weg zu ihm.
Allen Lesern von „Bildungsethik“ einen gesegneten Allerheiligenfeiertag,
Ihr Axel Bernd Kunze
Buchankündigung: Menschenwürde im Intensivstaat?
Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer vorauss. 2023.
Der Band soll voraussichtlich Ende 2023 erscheinen. Rezensionsexemplare können Sie gern mit E-Mail an Kunze-Bamberg@t-online.de bei mir vormerken lassen.
Inhaltsübersicht:
Einführung: Von einer Tagesordnung zu der anderen (Jan Dochhorn)
1. Gesprächsstörungen. Eine sozial- und bildungsethische Ursachensuche im Angesicht der Coronakrise (Axel Bernd Kunze)
2. Paradoxologia Theologica. Ansätze zu einer Gesellschaftskritik aus theologischer Sicht angesichts der Coronakrise (Jan Dochhorn)
3. Die zerrissene Menschenwürde. Corona als Symptom einer theologischen Krise (Oleg Dik)
4. Intensivstaat und zivilgesellschaftliche Staatsbedürftigkeit. Sozial- und freiheitsethische Betrachtungen zum Staatsverständnis (nicht nur) in Coronazeiten (Axel Bernd Kunze)
Zur Idee und Konzeption des Bandes:
Am 7. April 2023 ist in Deutschland der rechtliche Rahmen für die letzten noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ausgelaufen. Eine Zeit gravierender Grundrechtseingriffe und erbitterter impfpolitischer Debatten liegt hinter uns. Doch beendet ist das Thema keineswegs. Die Politik der Impfnötigung und versuchten allgemeinen Impfpflicht ist in Wahlkämpfen weiterhin präsent. Die damit verbundene gesellschaftliche Polarisierung dauert fort. Eine umfassende juristische und politische Aufarbeitung des Geschehenen steht noch aus. Brandenburg ist bisher das einzige Bundesland, in dem zwei parlamentarische Ausschüsse dabei sind, die Coronamaßnahmen zu untersuchen.
Für nicht wenige bleibt die Coronazeit eine einschneidende Erfahrung; selten wurden staatliche Maßnahmen derart existentiell empfunden. Mit dem politischen Kursschwenk Richtung Impfdruck und Impfpflicht, der im August 2021 offen eingeleitet wurde, ist eine rote Linie überschritten worden: In rascher Folge wurden immer stärkere Eingriffe in die individuelle Freiheit angedroht und vorgenommen. Selbst der eigene Körper sollte nicht mehr tabu sein. In der Folge gingen Montag für Montag – trotz kommunaler Verbote – Menschen am Abend spazieren. Die Wiedererweckung der Montagsspaziergänge war ein stiller Protest gegen eine aus guten Gründen als affekt- und ressentimentgeleitet wahrgenommene Politik, die nicht mehr gewillt war, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und die freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen zu achten. Und es war zugleich ein stiller Protest gegen eine öffentliche Stimmung im Land, in der nicht mehr frei und fair, unvoreingenommen und differenziert diskutiert werden konnte.
Wer kritische Fragen an die Coronapolitik stellte, musste sich als Coronaleugner, Schwurbler oder Verschwörungstheoretiker titulieren lassen. Wer die freie Impfentscheidung verteidigte, wurde mangelnder Solidarität bezichtigt. Mit dem – selbst von Virologen bestrittenen – Narrativ einer „Pandemie der Ungeimpften“ war ein Sündenbock schnell gefunden. Doch Personen, die sich nach sorgfältiger Abwägung nicht impfen lassen, treffen eine ethisch verantwortliche Entscheidung, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat zu achten hat. Diesem sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen nicht achtet, liefe auf das Gegenteil von Schutz für den Einzelnen hinaus. Auch wenn staatliche Schutzpflichten gern als Freiheitsgewinn angepriesen werden, muss klar bleiben: Politische Freiheitsrhetorik darf niemals die konkrete Freiheit des Einzelnen verdrängen.
Mit dem geplanten WHO-Pandemievertrag droht die Entscheidung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen zum Automatismus zu verkommen, ohne nennenswerte nationale Willensbildung und Entscheidungsfindung. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Es darf nicht zum Testlauf für weitere schwere Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung bei künftigen Krisen werden.
Die Theologie im Land, die ansonsten gern von Gerechtigkeit und Befreiung, Anerkennung und Respekt spricht, blieb (und bleibt) angesichts dieser Entwicklungen auffällig stumm. Die amtlichen Kirchen trugen die Coronapolitik nahezu widerspruchslos mit. Dabei hätte es mindestens (aber nicht nur) sozialethisch eine Menge zu sagen gegeben angesichts des mehr als schlampigen Umgangs mit Grundrechten und angesichts einer Infektionsschutzpolitik, die mit differenzierter Abwägung und rationaler Gesundheits- und Krisenvorsorge vielfach nur noch wenig zu tun hatte. Doch aus den theologischen Fakultäten und Kirchen war, von einzelnen Stimmen abgesehen, vor allem Schweigen zu vernehmen.
Drei Theologen, die sich aus dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kannten, erfüllte diese Wahrnehmung mit Unbehagen. Sollten Theologen nicht mehr zu sagen haben angesichts einer Politik, die unser Menschenbild und Staatsverständnis, unser Freiheitsbewusstsein und Moralverständnis, unser Leibverhältnis und unsere Personwürde deutlich herausfordert? Und schnell wurden in den gemeinsamen Gesprächen und Suchbewegungen zwei Annahmen deutlich: Zum einen geht es nicht allein um sozialethische Fragen. Die Coronakrise verlangt nach einer tiefergehenden Reflexion, die theologisch breiter angelegt sein muss. Zum anderen bleibt es wichtig, diese Debatte nicht allein tagesaktuell zu führen, sondern mit einem längeren Atem. Die Idee zum vorliegenden Band war geboren.
Das theologische Schweigen soll gebrochen werden. Hierzu will der Band einen Beitrag leisten. Dieser ist zunächst einmal ein Gesprächsangebot an die eigene Zunft. Aber er richtet sich genauso nach außen, angesichts eines geistigen Klimawandels im Land, der allenthalben spürbar ist: Als im Dezember 2021 die neue Bundesregierung vereidigt wurde, verzichtete eine bemerkenswert hohe Zahl an Kabinettsmitgliedern auf die religiöse Eidesformel, darunter auch der Bundeskanzler. Zwar haben auch zuvor immer wieder Politiker auf die religiöse Bekräftigung ihres Amtseides verzichtet, durchaus auch Politiker mit christlicher Überzeugung. Mittlerweile geht es aber um mehr: um deutliche Verschiebungen in der politischen Rhetorik und in den geistigen Orientierungen unseres Zusammenlebens.
Ja, es bleibt im liberalen, weltanschaulich neutralen Rechts- und Verfassungsstaat das freie Recht des Einzelnen, ob er die Anrufung Gottes hinzufügt oder nicht. Aber es zeigt sich: Eine politische Kultur, die zunehmend vom Religiösen Abstand nimmt, wird nicht freiheitlicher. Vielmehr wachsen säkulare Wahrheits- und Machtansprüche. Die religiösen Elemente unserer Verfassungsordnung sind doch mehr als nur überkommener politischer Zierrat.
Nach dem Willen des Souveräns sollen die Regierungsmitglieder ihr politisches Amt „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ausüben. Ein solches Bewusstsein kann vor politischer Hybris bewahren – oder anders ausgedrückt: vor einer Amtsauffassung, die „keine roten Linien“ kennt. Bundeskanzler Scholz hat diese Formulierung, die wohl Entschlossenheit demonstrieren soll, zu Beginn seiner Amtszeit gleich mehrfach wiederholt. Aber ein Bundeskanzler, der keine roten Linien kennt, überschreitet eben gerade jene Grenzen, welche die Verfassung staatlicher Gewalt zieht.
Es geht um deutlich mehr als eine politische Stilfrage. Wo keine roten Linien mehr gelten sollen, sind auch Menschenwürde und Selbstbestimmung des freien Subjekts nicht mehr geschützt. Gewiss doch: Gegen Politiker, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, für Entscheidungen einzustehen und auch bei Kritik Prinzipienfestigkeit beweisen, ist nichts zu sagen. Wir brauchen Politiker mit Pflichtgefühl und Verantwortungsethik, die mehr sein wollen als „Pragmatiker des Augenblicks“, immer frei nach dem Motto: Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders … Was wir allerdings nicht brauchen, sind Politiker mit Erlösungsversprechen, Machbarkeitsphantasien oder Selbstüberschätzung.
Der Verfassungsgesetzgeber hat mit der Gottesformel eine wichtige Wertvorentscheidung getroffen, die alle staatliche Gewalt bindet, eben rote Linien zieht. Dabei geht es um jene letzte Grundlage, die uns überhaupt moralisch handeln lässt. Es geht um ein Bekenntnis, dass wir noch einer anderen Instanz, Gott und Gewissen, gegenüber verpflichtet sind. Es geht um eine Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen und einer Selbstüberschätzung des Menschen. Die Gottesformel wehrt das Verständnis eines Staates ab, der sich absolut setzt. Sie steht gegen jedwede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Die hier vorgelegten theologischen Reflexionen reagieren auf die Erfahrungen der Coronakrise, bleiben aber keinesfalls darauf beschränkt. Ihr Horizont und ihre Kritik an aktuellen Entwicklungen im gesellschaftlichen Zusammenleben sind deutlich weitergespannt.
Die Verfasser, die sich zusammengefunden haben, kommen aus unterschiedlichen konfessionellen Traditionen und aus verschiedenen theologischen Disziplinen. Der Bogen reicht von der Exegese über die Sozialethik bis zur Religionssoziologie. Jeder Autor verantwortet seinen eigenen Beitrag selbst. Aus den verschiedenen Zugängen formt sich trotz aller Unterschiede ein gemeinsamer theologischer Blick auf das, was in den Coronajahren erlebt und erfahren wurde. Aus diesem Bestreben heraus wurde auf die Zuweisung einer Herausgeberrolle bewusst verzichtet.