Auf Gewerkschaftsseite, das wird in den Kommentaren sehr deutlich, hätte man sich ein anderes Urteil gewünscht. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14. Dezember 2023 das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt. Der Beamtenstatus hat in der bildungspolitschen Debatte nicht mehr den besten Ruf, viele halten ihn für einen Anachronismus. Das wäre er möglicherweise, wenn es nur darum ginge, einen Überbietungswettbewerb unter den Ländern zu verhindern. Bei Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf den sich der Europäische Gerichtshof bei seinem Urteil stützt, geht es allerdings um mehr. Ausnahmen vom Streikrecht sind zulässig, wenn es um ein hoheitliches Handeln des Staates geht. Und ein solches liegt auch dort vor, wo der Staat in Gestalt eigener Lehrkräfte seinem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag nachkommt. Dieses hoheitliche Handeln wiegt in Deutschland besonders stark, weil hier die Bindung zwischen Bildungs- und Berechtigungswesen historisch besonders eng ist. Dies zu verkennen, wäre ein romantischer Blick auf Schule, der letztlich auch mit dem Leistungsgedanken fremdelt. Die Ergebnisse sehen wir in Gestalt einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Bildungssystems. Der Staat vergibt Bildungstitel, die erheblich in die persönliche Lebensplanung eingreifen können. Das Berechtigungswesen verlangt nach Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Allerdings – auch das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt: Auch Beamte brauchen gesicherte und angemessene Mitwirkungsrechte. Und verbeamtete Lehrer brauchen angemessene Arbeitsbedingungen und angemessene Besoldung. Die verzögerte Übernahme von Tarifabschlüssen für Beamte entspricht einer solchen Forderung nicht unbedingt. Wie schon im Fall der Kirchen, erhöht das Urteil vermutlich den Druck auf den Staat, die Gewerkschaften stärker einzubinden.