Zwischenruf: Paulskirche ohne Burschenschafter

Wer darf die Frankfurter Paulskirche nutzen, wer nicht? Im aktuellen Jubiläumsjahr wollten auch die Burschenschaften der Demokratiebewegung von 1848 mit einem Festakt an historischer Stätte gedenken – kein Wunder. Schließlich wird die Paulskirchenversammlung nicht ohne Grund auch als „Burschenschafterparlament“ bezeichnet. Die Stadt Frankfurt war mit diesem Ansinnen überfordert – und eierte herum. Am Ende fiel der burschenschaftliche Festakt der politischen Korrektheit zum Opfer und wurde abgesagt. Selbst die einstmals bürgerliche „Zeitung für Deutschland“ namens F.A.Z. hält das Verhalten der Stadt in diesem Fall für peinlich. Doch der Vorgang ist keinesfalls ein Einzelfall.

Unsere Staatsorgane haben schon in den zurückliegenden Jubiläumsjahren (2015: 200  Jahre Urburschenschaft, 2017: 200 Jahre Wartburgfest, 2022: 100 Jahre Lied der Deutschen als Nationalhymne) die burschenschaftlichen Wurzeln der deutschen Einigungsbestrebungen und Nationalstaatsgründung verleugnet. Das wiegt umso schwerer, als mit Flagge und Hymne sich mindestens zwei zentrale Staatssymbole diesen burschenschaftlichen Wurzeln verdanken. Aber es zeigt einmal mehr, wie wir mit Tradition, Geschichte und Identität unseres Staates umgehen. Es bleibt ein Trauerspiel. 

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/praezise-regeln-fuer-vermietung-der-paulskirche-noetig-18963343.html

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